Arbeitsgrundlagen und -schwerpunkte Teil 1
Die Planung der Versorgungsinfrastruktur der Altenhilfe in Ahlen erfolgt in Übereinstimmung mit dem Ahlener Altenhilfeplan, dem zweiten Landesaltenplan von NRW und dem ersten und zweiten Altenbericht der Bundesregierung gemäß den sozialpolitischen Prämissen:
- Rehabilitation vor Pflegebedürftigkeit
- ambulant vor teilstationär und
- teilstationär vor stationär
Ziel ist es, älteren Menschen Möglichkeiten zu eröffnen, auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit in ihrer eigenen Wohnung und in ihrem gewohnten sozialen Umfeld leben zu können.
Die unterstützenden Angebote (Sozialstation, Krankenhaus, Fahrdienste, Rehabilitationsklinik, hausärztliche Versorgung, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen, Gesundheitsamt, etc.) müssen darum
- frühzeitig und präventiv für Betroffene bereitgehalten werden,
- auf den einzelnen Menschen entsprechend seiner Situation, seinen Bedürfnissen und Ressourcen abgestimmt sein,
- gut koordiniert werden, damit ein Zeitverlust aufgrund mangelnder Orientierung oder fehlender Information vermieden wird,
- die Selbsthilfefähigkeit von Betroffenen durch ein aktivierendes, unterstützendes Konzept aufbauen. Der Mensch soll nicht primär in seinen Defiziten erfaßt und beschrieben werden, sondern v.a. in seinen
- Möglichkeiten und Potentialen sowie
- das soziale Umfeld, Familie, Freunde und Nachbarn des betroffenen Menschen mit einbeziehen,
- um dringend notwendige Rehabilitationsmaßnahmen ergänzt werden,
- um Kurzzeitpflegeeinrichtungen vor Ort erweitert werden.
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